Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der sich ein sogenannter stiller Teilhaber mit einer Einlage an dem Handelsgewerbe eines Kaufmannes (dem tätigen Teilhaber) beteiligt. Die Einlage geht in das Vermögen des tätigen Teilhabers über, der stille Teilhaber ist dafür am
Gewinn beteiligt. Der tätige Teilhaber führt das Geschäft allein, er wird allein daraus berechtigt und verpflichtet.
Verfaßt von:
Gerhard Deutsch
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