Stille Gesellschaft

 

Eine stille Gesellschaft ist eine Gesellschaft, bei der sich ein sogenannter stiller Teilhaber mit einer Einlage an dem Handelsgewerbe eines Kaufmannes (dem tätigen Teilhaber) beteiligt. Die Einlage geht in das Vermögen des tätigen Teilhabers über, der stille Teilhaber ist dafür am Gewinn beteiligt. Der tätige Teilhaber führt das Geschäft allein, er wird allein daraus berechtigt und verpflichtet.

 

 

Verfaßt von:

Gerhard Deutsch

 

"Gesellschaftsformen (Wirtschaft)," Microsoft® Encarta® 97 Enzyklopädie. © 1993-1996 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

 

 

Zurück zur Übersicht